Liebe Gäste,

wir freuen uns Euch im der Lounge & Discothek STARS begrüssen zu dürfen.

Damit Ihr einen tollen Abend und eine ausgelassene Partynacht erleben könnt, haben wir hier für Euch ein paar Punkte zusammengestellt, die es in Eurem und auch im Interesse aller anderen STARS Partypeople zu beachten gibt.

Ansprechende Kleidung, Auftreten und ein korrektes Benehmen sind Voraussetzung für den Einlass.
Sneakers und Cap sind kein Problem, allerdings muss das Gesamtbild passen – seit trendy, chick, stylish, hot & sexy, hip & modern, aber nicht dirty & f****d up!

Stark alkoholisierten Personen wird grundsätzlich kein Einlass gewährt.
Es ist kein Problem wenn Ihr vorher schon ein bisschen „vorgeglüht“ habt, aber natürlich müsst ihr noch „Herr Eurer Sinne“ sein und Euch korrekt benehmen können.

Herkunft, Nationalität und Hautfarbe spielen keine Rolle. Jedoch werden geltungssüchtige Personen oder Gruppen, die Streit suchen, oder besonders unseren weiblichen Gästen ungebührend gegenüber treten, kein Einlass gewährt. Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Gäste liegt an erster Stelle, daher kann es im Zweifelsfall passieren, dass zwielichtig erscheinende und uns unbekannte Personen (aus Gründen der Sicherheit) ggf. an der Tür abgewiesen werden.

Diebstähle (Flaschen, Gläser etc.), mutwillige Sachbeschädigungen, Drogenkonsum, etc. wird sofort zur Anzeige gebracht, ein entsprechendes Lokalverbot ausgesprochen und etwaige Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Auch möchten wir noch mal hinweisen, dass im gesamten STARS das gesetzliche Rauchverbot herrscht. Raucher nützen bitte den STARS Raucherbereich!

Der Einlass in das STARS ist, ausser bei einzelnen Veranstaltung (wie z.B. Ü30 Party), regulär ab 16 Jahren möglich. Ü18 Veranstaltungen sind jeweils mit einem entsprechende Altershinweis (auf Flyer / Plakate / Homepage / Facebook) versehen.
Veranstaltungen ohne Altersangabe sind grundsätzlich ab 16 Jahren – hier besteht für U18-jährige die Möglichkeit, das STARS auch länger als bis 24 Uhr bzw. nach 24 Uhr zu besuchen. Voraussetzung ist die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson (die auch den entsprechenden Anforderungen entspricht) und eine ordnungsgemäss ausgefüllte Aufsichtsübertragung der Eltern bzw. der erziehungsberechtigten Person (die Aufsichtsübertragung findet Ihr hier auf der Homepage zum Download). Eine volljährige Aufsichtsperson kann für bis zu 3 (drei) U18-jährige die Aufsicht übernehmen.

Wir sind bemüht Euch einen schönen und unvergesslichen Abend zu bereiten, aber natürlich kann es immer wieder mal zu Problemen und evtl. Beschwerden kommen.

Sollte Ihr über etwas verärgert oder mit etwas unzufrieden sein, schickt bitte ein Mail an [email protected] – wir werden uns umgehend um Euer Anliegen kümmern!

Eurer Team der Lounge & Discothek STARS